Ehrenamt
Die rechtliche Betreuung ist grundsätzlich als Ehrenamt angelegt – der Gesetzgeber hat hier der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor einer hauptamtlichen Betreuung gegeben.
Mit einer ehrenamtlichen Betreuung können Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, bei der Sie Angelegenheiten regeln, die Sie normalerweise als Teil des Lebensalltags für sich besorgen.
Als ehrenamtliche/r BetreuerIn können Sie aufgrund der eigenen Lebenserfahrung einen Menschen durch rechtliches Handeln unterstützen und seine Selbstsorge stellvertretend wahrnehmen.
Für die Führung einer rechtlichen Betreuung erhalten Sie auf Antrag eine Aufwandspauschale (derzeit 425€) und sind hierbei haftpflicht- und unfallversichert.
Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich bei uns. Gerne beraten wir Sie zu diesem Ehrenamt!